Allgemeine Informationen und Kontakt
An der B7
07751 Großlöbichau
(zwischen Großlöbichau und Kleinlöbichau)
Öffnungszeiten
Montag 07:00 - 12:00 Uhr, 12:30 Uhr - 15:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 12:00 Uhr, 12:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch 07:00 - 12:00 Uhr, 12:30 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag (gerade Wochen) 07:00 - 12:00 Uhr, 12:30 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag (ungerade Wochen) 07:00 - 12:00 Uhr, 12:30 Uhr - 18:00 Uhr (ab 16:00 Uhr nur für Kleinanlieferer)
Freitag 07:00 - 12:00 Uhr, 12:30 Uhr - 15:00 Uhr
Geschäftsleiter
Herr Wagner
03641 4666-12
Entsorgungsgenehmigungen
Herr Haberichter
03641 4666-18
Waage
Herr Dörr/Herr Ganß
03641 4666-23
Gebühren
Annahmebedingungen
Erzeuger oder Besitzer von Abfällen sind zur Verwertung ihrer Abfälle verpflichtet. Nur wenn keine Verwertung möglich ist, darf eine Beseitigung z.B. auf der Deponie erfolgen (siehe § 7 Kreislaufwirtschaftsgesetz). Der ZRO muss deshalb die Annahme von Abfällen ablehnen, wenn Verwertungsmöglichkeiten bestehen.
DK II Einhaltung der Ablagerungskriterien nach Deponieverordnung (DepV) Anhang 3, Tabelle 2, Spalte 7
Jeder Anlieferer (mit Ausnahme der privaten Haushalte) muss vor der ersten Anlieferung die grundlegende Charakterisierung nach § 8 DepV (Formblatt) ausfüllen. Dem ausgefüllten Formblatt ist eine Kopie der Gewerbeanmeldung bzw. des Handelsregisterauszuges beizufügen.